Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Die im folgenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Caravanservice Jürgen Herrmann, Ringstrasse 2, 35641 Schöffengrund, in der Folge auch CJH genannt,  sind Grundlage deren Serviceangebots und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde Waren einschickt, bzw. die Dienstleistung der Fa. Caravanservice Jürgen Herrmann in Anspruch nimmt.

 

Leistungen

 

Die Leistung der Fa. Caravanservice Jürgen Herrmann umfassen vor allem Dienstleistungen durch Instandsetzungen älterer Truma Heiz- und Warmwassergeräte, die mehrheitlich vom Hersteller aktuell nicht mehr instandgesetzt werden und deren Ersatzteilversorgung durch den Hersteller eingestellt wurde, sowie Montage und Dienstleistungen vor Ort..

Angebotene Austauschsteuerplatinen sind instandgesetzt und soweit dies erforderlich erschien, mit neuen Bauteilen bestückt worden. Die angebotenen Austauschplatinen befinden sich alle in einem tadellosen und unbeschädigtem Zustand, weswegen für den Austausch auch die vorherige Einsendung einer tadellosen Steuerplatine des gleichen Typs im unverbastelten Originalzustand Bedingung ist. Die Firma Caravanservice Jürgen Herrmann behält sich ausdrücklich die vorherige Überprüfung eines angebotenen Tauschobjektes auf dessen Eignung zu Tauschfähigkeit und eine entsprechende Ablehnung derselben vor, sollten die geforderten Qualitätskriterien an ein Tauschobjekt nicht gegeben sein. Ein genereller Anspruch auf Austausch entsteht somit nicht. Steuerplatinen, welche nicht im Originalzustand, bzw. nicht reparabel sind, oder vorausgegangene fremde Reparaturversuche oder Beschädigungen aufweisen, sind generell vom Austausch ausgeschlossen und werden nicht akzeptiert.

Unser Angebot umfasst hierbei ausschließlich fertige Austauschplatinen, bzw. Instandsetzungen zu den angegebenen Konditionen, eine reine Reparatur von Steuerplatinen auf Bauteilebene wird nicht angeboten.

Durch den Erwerb einer Austauschplatine, oder die Inanspruchnahme der gesonderten Instandsetzung entstehen dem Kunden keinerlei Informationsrechte daran, was genau auf der von ihm eingeschickten Platine fehlerhaft war. Informationen zum genauen Reparaturablauf und den Vorgängen auf Steuerplatinen sind nicht Bestandteil des Angebotes, unterliegen ausdrücklich dem Betriebsgeheimnis von CJH und werden nicht preisgegeben.

Auf die angebotenen Austauschplatinen, sowie ausgeführte Reparaturen gewährt CJH selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistung, ab Verkaufsdatum.

Andere vorhandene und gerätespezifische Ersatzteile dienen ausschließlich dem gewerblichen Bedarf von CJH und eine Ersatzteilversorgung zur Selbstmontage durch den Kunden gehört ausdrücklich nicht zum Leistungsangebot und wird daher auch generell nicht angeboten.

 

 

Preise und Bezahlung

 

Die Preise für angefragte Dienstleistungen finden sie stets aktuell auf der Internetseite der Fa. Caravanservice Jürgen Herrmann unter http://trumareparatur.de/tarife.html, sowie dem dortigen Link zur Austauschpreisliste, die stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird.

Die Preise verstehen sich inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Endverbraucherpreise, die entsprechend kalkuliert wurden und nicht verhandelbar sind.

Gesonderte Preise für Gewerbe existieren nicht, das es sich bei CJH nicht um einen Großhandel, sondern lediglich um einen Servicebetrieb für Endverbraucher handelt. Gewerbliche Aufträge werden somit zu gleichen Tarifbedingungen bearbeitet, anderweitige Absprachen bedürfen der ausdrücklichen Schriftform.

 

Alle Rechnungen sind ausnahmslos als Vorkasse zu entrichten, wobei der Kunde zwischen Vorabrechnung als PDF, oder Fax, oder Nachnahme wählen kann. Barzahlung, sowie Zahlungen mit Kreditkarten, Paypal, oder Rechnung nach Warenerhalt, oder andere hier nicht benannte Zahlungsarten sind nicht möglich.

 

Alle Rechnungen sind umgehend nach Rechnungserhalt zu zahlen, für offene Rechnungen gilt eine Frist von 1 Kalendermonat ab Ausstelldatum, danach wird pro angefangenem Monat eine Verzugsgebühr von 5,- Euro/ Monat zuzüglich zum Rechnungsbetrag erhoben. Eventuell angefallene Verzugsgebühren sind vor Auslieferung der Ware zu entrichten und werden bei Bedarf auch juristisch durchgesetzt.

 

Der Versand erfolgt generell umgehend nach vollständigem Zahlungseingang mit DHL.

 

Für alle eingehenden Bestellungen und Aufträge gilt ein Mindestumsatz von 20,- Euro Netto.

 

 

 

Einsendung und Bearbeitung

 

Für die Bearbeitung  eingehender Geräte sind Begleitpapiere erforderlich, aus welchen eine Fehlerbeschreibung, sowie die Kontaktdaten des Einsenders ( am besten E-Mail, Rechnungsadresse und Kontaktrufnummer) hervorgehen müssen. Fehlende Begleitpapiere erschweren eine Bearbeitung und verlängern die Laufzeit der Auftragsbearbeitung erheblich. Bei gänzlich fehlenden Kontaktdaten wird die eingegangene Ware unbearbeitet gelagert, bis sich ihr Besitzer meldet und diese zweifelsfrei identifiziert. CJH stellt auf seiner Internetseite ein entsprechendes Auftragsformular kostenlos zum Download zur Verfügung.

Eingegangene Ware wird umgehend auf den beschriebenen Fehler hin überprüft und der Kunde erhält vor der weiteren Bearbeitung eine Kontaktaufnahme, die den Defekt und eventuelle Tauschfähigkeit bestätigt und den zu erwartenden Kostenrahmen für die mögliche Instandsetzung benennt. Nach Akzeptanz (auch telefonisch) durch den Kunden gilt der Arbeitsauftrag als erteilt und mit der Bearbeitung wird begonnen. Diese erste Durchsicht ist für Kunden kostenfrei, sofern ein Arbeitsauftrag folgt.

Sollte hingegen eine unreparierte Rücksendung gewünscht werden, so werden die durch die Durchsicht und das Versenden entstandene Arbeitszeit bei CJH mit einer Arbeitseinheit (aktuell 40,- Euro incl. MWSt.) zuzüglich eventuell angefallener Nebenkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt in diesem Falle ebenfalls die Kosten für den Rücktransport.

Sollte ein Gerät unrentabel sein und der Kunde auf einen Rückversand des defekten Gerätes verzichten, kann nach Absprache auch der Restwert des Gerätes mit der Durchsicht verrechnet, bzw. die Überreste als „Ersatzteilträger“ angekauft werden. Preise hierfür sind jeweilige Verhandlungssache und nicht vorgegeben.

 

Nicht abgeholte, oder zurückgeorderte Geräte oder Komponenten werden bei CJH gemäß geltendem Recht 12 Monate gelagert, hierfür entstehen ab dem 2. Monat je 5,- Euro Lagerungskosten pro angefangenem Monat, der erste Monat ist kostenfrei. Nach Ablauf der 12 Monate geht ein nicht abgeholtes Gerät automatisch in das Eigentum von CJH über und wird der fachgerechten Entsorgung, oder Verwertung zu geführt, hierbei eventuell anfallende Verkaufserlöse von Ersatzteilen werden dabei zur Deckung der durch Lagerung und eventuell ausstehende offene Forderungen von CJH (z.B. für Gerätedurchsicht) entstandene Unkosten verwendet. Nach Ablauf von 12 Monaten angemeldete Ansprüche werden nicht anerkannt.

 

Da sich CJH auf die Instandsetzung von Geräten spezialisiert hat, für welche es Seitens der Hersteller keinen, oder nur noch eingeschränkten Support gibt und daher nicht mehr für alles neue Ersatzteile verfügbar sind, besteht kein genereller Anspruch auf Annahme einer Reparatur. Da auch CJH auf die Verfügbarkeit und Verwendung  von Gebrauchtteilen, oder aufgearbeiteten Teilen angewiesen ist, muss eine Instandsetzung fachlich korrekt möglich sein und die Betriebssicherheit der instandgesetzten Geräte bei Auslieferung gewährleistet werden können. Alle Geräte und Komponenten durchlaufen vor Auslieferung eine Endkontrolle, durch welche eine einwandfreie Funktion unmittelbar vor Versand/Abholung überprüft und somit sichergestellt wird.

CJH behält sich jederzeit auch die Ablehnung, oder den Abbruch eines Reparaturauftrages vor, sofern z.B. abzusehen ist, das eine fachgerechte Reparatur nicht gewährleistet wäre, die Reparatur nicht im Einklang mit geltendem Recht oder Sicherheitsvorschriften steht, oder die Geschäftsbedingungen von CJH nicht akzeptiert und eingehalten werden. Auch andere Gründe, die eine Kooperation mit dem Kunden, oder den Reparaturverlauf negativ beeinflussen würden,  sind möglich.

Bauteile deren technische Aufarbeitung möglich ist, werden, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich im Austausch geliefert, wobei die Altteile automatisch in das Eigentum von CJH übergehen, damit diese fachgerecht aufgearbeitet werden und im Anschluß möglichst wieder in ein anderes Gerät eingebaut werden können. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Altteilen besteht nicht und ist bei Bedarf schriftlich vorher zu vereinbaren.

 

 

 

Haftung und Gewährleistung

 

Auf die ausgeführten Reparaturen und Dienstleistungen gewährt CJH selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Die Gewährleistung schließt allerdings nur die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und Bauteile ein und erstreckt sich nicht auf verbliebene Altkomponenten des Kunden, welche nicht Gegenstand der Instandsetzung waren.

Sofern nur Gerätekomponenten vorlagen, übernimmt CJH keinerlei Funktionsgarantie für das komplette Gerät. Folgeschäden durch beschädigte Gerätekomponenten (z.B. Kurzschlüsse im Gerät selbst, defekte Motoren, usw.) fallen nicht unter die Gewährleistung und sind Kundenrisiko, sofern das Gerät nicht komplett vorgelegen hat. Eine Gewährleistung durch CJH bedingt einen fachlich korrekten Einbau und ein ansonsten fehler- und mangelfreies Gerät.

 

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind generell Platinen, welche nicht für den Austausch geeignet sind, also fremde Reparaturversuche, oder mechanische Beschädigungen aufweisen. Diese Platinen werden nur unter ausdrücklicher Anerkennung dieser Klausel, auf Kundenwunsch, für den Kunden instandgesetzt, wofür wir selbstverständlich eine Funktionsgarantie bei Übergabe übernehmen, eine Haftung für Folgeschäden durch unsachgemäße Vorarbeiten wird jedoch in diesem Falle ausdrücklich ausgeschlossen.

 

CJH behält sich unter anderem auch aus haftungsrechtlichen Gründen die Ablehnung technisch veränderter Geräte, oder bereits teilzerlegter, oder manipulierter Geräte durch vorherigen Fremdeingriff vor. Derartige Bastlergeräte werden grundsätzlich nicht zur Instandsetzung angenommen, da CJH generell keinerlei Haftung für derartige Geräte nach einer Instandsetzung übernehmen kann und wird. Ob ein manipuliertes Gerät noch zur Instandsetzung angenommen wird, ist eine jeweilige Einzelentscheidung von CJH, die sich unter anderem nach Art und Umfang des Fremdeingriffs orientiert und ist daher nicht verhandelbar.

 

Haftungsausschlussklausel: Die Haftung von CJH beschränkt sich ausschließlich auf die durch CJH selbst ausgeführten Arbeiten. Sofern nur Teile eines Gerätes vorlagen, oder Geräte bzw. Gerätekomponenten durch den Kunden, oder einen von diesem beauftragten Reparaturbetrieb montiert werden, übernimmt CJH keinerlei Haftung für eine spätere korrekte Funktion, oder eventuelle Fehler des betreffenden Gerätes. Für eine fehlerfreie und betriebssichere Funktion haftet in jedem Falle ausschließlich jene Person, welche die von CJH gelieferte Komponente in das Gerät und/oder die Gasanlage verbaut und das Gerät in Betrieb setzt.

 

Bitte lassen sie auch keinerlei Zubehör, oder Montagematerial (Verschraubungen, Luftrohre, Kaminteile, Schaltuhren usw.), welches nicht zwingend für die Instandsetzung benötigt wird, am Gerät, da CJH für beschädigtes, oder verlorenes Zubehör keine Haftung übernehmen kann.

 

Verwenden Sie als Kunde bitte stets Verpackungen von ausreichender Größe, damit eine Beschädigung der Ware auf dem Postwege vermieden werden kann. Beachten Sie hierzu bitte die Transportbedingungen der einzelnen Logistikunternehmen!

Aus Haftungsgründen verwendet CJH, sofern möglich, immer die vom Kunden selbst ausgesuchten Verpackungsmaterialen für den späteren Rückversand, da CJH keine Originalverpackungen für die jeweiligen Geräte zur Verfügung stehen. CJH übernimmt ausdrücklich keine Haftung für eventuelle Schäden am Inhalt, die durch vom Kunden selbst organisierte, ungeeignete und/oder zu kleine Verpackungen entstehen.

Sollte der Kunde eine andere Verpackung für den Rückversand wünschen, so muss er dies vor Rechnungsstellung ausdrücklich erklären und hat die Kosten für deren Beschaffung zu tragen.

 

CJH lehnt weiterhin jedwede Haftung für Kundenfahrzeuge ab, welche im Rahmen eines Auftrages vom Kunden an CJH übergeben werden, da keinerlei Versicherung für Kundenfahrzeuge besteht.

 

 

 

Mit der Einsendung von Waren erkennt jeder Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Ausnahmen davon sind zuvor abzusprechen und erfordern ausdrücklich der Schriftform.

 

Gerichtsstand bei juristischen Auseinandersetzungen ist 35578 Wetzlar.

 

 

 

Homepage | News | Über uns | Leistungen | Tarife | Impressum | AGBs | Sitemap